“Informationspflichten für öffentliche Zuwendungen: Die staatlichen Beihilfen und die de minimis Beihilfen, die unser Unternehmen erhalten hat, sind im nationalen Register der staatlichen Beihilfen gemäß Artikel 52 des Gesetzes 234/2021 enthalten” und unter dem folgenden Link einsehbar,
https://www.rna.gov.it/RegistroNazionaleTrasparenza/faces/pages/TrasparenzaAiuto.jspx
indem Sie als Suchschlüssel im Feld C.F. Begünstigter CNCSMN73C25F158L eingeben.